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OASIS sperrt Spieler bundesweit vom erlaubten Glücksspiel. LUGAS begrenzt Einzahlungen über alle erlaubten Online-Anbieter und verhindert paralleles Spielen. Hier sehen Sie, wie beide Systeme funktionieren und wo sie sich unterscheiden.
Die Casinos stehen in der Reihenfolge, in der wir sie prüfen würden. Prüfen Sie jede Bedingung auf der Casino-Seite, bevor Sie einzahlen.
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OASIS steht für »Onlineabfrage Spielerstatus«. Es ist die bundesweite Sperrdatei, die der GlüStV 2021 für das erlaubte Glücksspiel in Deutschland vorsieht. Erfasst sind unter anderem Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, Spielhallen und Spielbanken. Eine Ausnahme bilden bestimmte Lotterien mit geringem Gefährdungspotenzial.
Zuständige Stelle ist nach dem GlüStV 2021 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Den Betrieb hatte zuvor das Regierungspräsidium Darmstadt übernommen. Welche Stelle Anträge aktuell entgegennimmt und welche Formulare gelten, steht auf den Seiten der GGL.
»OASIS Casino« ist kein Name eines Casinos und keine Marke. Der Begriff entsteht, wenn Nutzer die Sperrdatei mit einem Anbieter verwechseln. Ein Casino kann an OASIS angeschlossen sein oder nicht. Ein Casino namens OASIS, das die Sperrdatei betreibt, gibt es nicht.
Die Selbstsperre beantragen Sie selbst. Das geht bei einem erlaubten Anbieter, etwa einer Spielhalle, einer Spielbank oder einem lizenzierten Online-Anbieter, oder direkt über das Verfahren der zuständigen Behörde. Der Antrag braucht keine Begründung. Die Mindestdauer beträgt nach dem GlüStV 2021 drei Monate. Wenn Sie keinen kürzeren Zeitraum angeben, gilt grundsätzlich mindestens ein Jahr.
Die Fremdsperre veranlassen andere. Anbieter müssen Spieler sperren, die sich nach ihrer Kenntnis gefährdet zeigen, etwa durch Mitteilungen ihres Personals oder durch erkennbares Verhalten. Auch Angehörige oder andere Dritte können eine Fremdsperre anregen. Die Person wird dann angehört, und die Sperrstelle prüft den Antrag. Eine Fremdsperre läuft mindestens ein Jahr.
Die Sperre endet nicht automatisch mit Ablauf der Frist. Sie wird nur auf Antrag aufgehoben. Wie die Aufhebung abläuft und was Sie vorher bedenken sollten, erklärt der Artikel Kann ich eine OASIS-Sperre aufheben?
Die Sperre wirkt, sobald der Eintrag in OASIS vorliegt. Erlaubte Anbieter müssen vor der Spielteilnahme abfragen, ob eine Sperre besteht. Bei angeschlossenen Anbietern greift der Eintrag deshalb beim nächsten Abgleich. Sie müssen nicht warten, bis jeder Anbieter Sie einzeln informiert.
Wie schnell der Eintrag entsteht, hängt vom Weg des Antrags ab. Stellen Sie den Antrag direkt beim Anbieter, trägt dieser die Sperre selbst ein. Ein schriftlicher Antrag bei einer Behörde braucht dagegen Bearbeitungszeit. Bei einer Fremdsperre kommt noch die Prüfung des Antrags hinzu. Eine feste, für alle Fälle geltende Frist nennen wir hier bewusst nicht.
Erlaubte Online-Anbieter müssen zusätzlich eine Kurzzeitsperre per Button anbieten. Damit sperren Sie sich sofort für 24 Stunden. Diese Kurzzeitsperre ist keine Langzeitsperre. Sie eignet sich, um eine Spielsitzung sofort zu beenden, während Sie die eigentliche Selbstsperre beantragen.
Wichtig: Eine OASIS-Sperre wirkt nur bei Anbietern, die an das System angeschlossen sind. Bei Seiten ohne deutsche Erlaubnis gibt es keinen Abgleich.
LUGAS steht für »Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem«. Manche suchen danach als »LUGAS-Sperrdatei«. Das trifft es nicht genau, denn LUGAS führt keine Spielersperren. Das System erfüllt zwei Aufgaben für erlaubte Online-Angebote, also virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Sportwetten.
Erstens die Limitdatei: Jeder Spieler hat ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit. Nach dem GlüStV 2021 liegt es grundsätzlich bei 1.000 € pro Monat. Die Behörde kann in begrenzten Fällen Abweichungen zulassen. Weil das Limit zentral geführt wird, lässt es sich nicht umgehen, indem man bei mehreren Anbietern jeweils bis zur Grenze einzahlt.
Zweitens die Aktivitätsdatei: Sie verhindert, dass jemand gleichzeitig bei mehreren erlaubten Online-Anbietern aktiv spielt. Wer bei einem zweiten Anbieter beginnen will, muss die laufende Sitzung beim ersten beenden. Für einen Wechsel sieht der Staatsvertrag eine Wartezeit vor.
Rechenbeispiel: Sie zahlen bei Anbieter A im Monat 600 € ein und wollen bei Anbieter B weitere 600 € einzahlen. Ihr Limit liegt bei 1.000 €. LUGAS meldet dann, dass bei B nur noch 400 € möglich sind. Die Beträge sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung.
Beide Systeme sind Teil des Spielerschutzes nach dem GlüStV 2021, setzen aber an verschiedenen Stellen an. OASIS entscheidet über Ja oder Nein: Eine gesperrte Person darf gar nicht spielen. LUGAS begrenzt das Spiel von Personen, die spielen dürfen, und zwar beim Geld und bei der Zahl gleichzeitig genutzter Angebote. Ein Spieler kann daher in LUGAS mit einem Limit geführt werden, ohne je in OASIS gesperrt gewesen zu sein.
| Merkmal | OASIS | LUGAS |
|---|---|---|
| Funktion | Bundesweite Spielersperre | Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit und Aktivitätsdatei |
| Wirkung | Gesperrte Personen dürfen nicht teilnehmen | Begrenzt Einzahlungen und verhindert paralleles Spielen |
| Geltungsbereich | Erlaubtes Glücksspiel online und stationär, mit Ausnahmen bei bestimmten Lotterien | Erlaubte Online-Angebote wie virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Sportwetten |
| Auslöser | Selbstsperre auf Antrag oder Fremdsperre | Kontoeröffnung und Spielbetrieb bei erlaubten Online-Anbietern |
| Dauer | Selbstsperre mindestens 3 Monate, ohne Angabe mindestens 1 Jahr. Fremdsperre mindestens 1 Jahr. Ende nur auf Antrag | Laufend. Das Limit gilt pro Kalendermonat |
| Wichtigster Wert | Sperrstatus ja oder nein | Grundsätzlich 1.000 € Einzahlungen pro Monat über alle Anbieter |
Gemeint sind Online-Casinos, die weder die Sperrdatei abfragen noch an die Limit- und Aktivitätsdatei angeschlossen sind. In der Praxis sind das Anbieter ohne deutsche Erlaubnis, oft mit einer Lizenz aus einem anderen Staat. Anbieter mit deutscher Erlaubnis müssen beide Systeme nutzen. Ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat, zeigt die amtliche Whitelist der GGL. Eine Eigenangabe auf der Website des Casinos bestätigt das nicht unabhängig, wie auch die Redaktionsrichtlinien von [onlinecasino.org](https://www.onlinecasino.org/editorial-guidelines/) betonen.
Für Spieler heißt das: Eine bestehende OASIS-Sperre wird dort nicht erkannt. Es gibt kein übergreifendes Monatslimit, und niemand verhindert paralleles Spielen bei mehreren Seiten. Welche Schutzwerkzeuge solche Anbieter dennoch freiwillig oder nach ausländischer Lizenz anbieten, erklärt der Artikel Gibt es Spielerschutz im Casino ohne OASIS? Die rechtliche Einordnung für Spieler in Deutschland finden Sie unter Ist ein Casino ohne OASIS in Deutschland legal?
Wenn Sie gesperrt sind, umgehen Sie mit solchen Seiten Ihren eigenen Schutz. Fällt es Ihnen schwer, mit dem Spielen aufzuhören, bietet check-dein-spiel.de anonyme Selbsttests und Beratung. Weitere Anlaufstellen nennt unser Artikel zum Spielerschutz.
Quellen: onlinecasino.org
Nein. OASIS ist die staatliche Sperrdatei. Ein Casino ist entweder an OASIS angeschlossen oder nicht.
Ja. Die Selbstsperre lässt sich auch über das Verfahren der zuständigen Behörde beantragen. Formulare und Kontaktwege nennt die GGL.
Nein. Auch nach der Mindestdauer bleibt die Sperre bestehen, bis ein Antrag auf Aufhebung bearbeitet wurde.
LUGAS führt das Einzahlungslimit und die Spielaktivität bei erlaubten Online-Anbietern. Eine Sperrfunktion wie OASIS hat es nicht.
Nein. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit betrifft erlaubte Online-Angebote. In Spielhallen gilt die OASIS-Sperre, aber nicht das LUGAS-Monatslimit.
Rechtslage nach GlüStV 2021: GGL-Whitelist, EU- und Offshore-Lizenzen, § 285 StGB, Rückforderungsklagen und Sperrsysteme anderer Länder. Allgemein verständlich erklärt, keine Rechtsberatung.
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